Allgemeine Geschäftsbedingungen für Celero One

Celero One ist eine B2B-Workforce-Management-Plattform zur Planung, Steuerung und Bewertung von mobilen Ressourcen, z.B. im Vertrieb, Außendiensten, Service oder Pflege, in Echtzeit.


Celero One wird von der Celero Cloud GmbH, Schöllbronner Straße 23a, 76275 Ettlingen, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Celero Cloud GmbH“) auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB“) gegenüber Geschäftskunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“) angeboten.


1.     Geltung der AGB

  1. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB“) gelten zwischen der Celero Cloud GmbH und den Kunden für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen gleicher Art, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Celero One begründet werden.


  2. 1.2. Die AGB werden in der, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen der Celero Cloud GmbH und den Kunden.


  3. 1.3. Leistungsbeschreibungen, Provisions- und Entgelttabellen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Service Level Agreements sowie vergleichbare Abreden, jeweils sofern durch Celero Cloud GmbH als Vertragsbestandteile gestellt, werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung (nachfolgend bezeichnet als "Vertrag") zwischen der Celero Cloud GmbH und dem Kunden (nachfolgend bezeichnet als "Vertragsparteien") und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien haben vor diesen AGB ebenfalls Vorrang, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.


  4. 1.4. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Materialien und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Markenlogos, Videos, Streams, Texte, Quellcodes, Werbemittel, Daten, Angaben über Vertragsparteien oder Dritte oder Links auf derartige Inhalte zu verstehen.


2.     Gegenstand und Leistungen von Celero One

2.1. Celero One basiert auf einer Web-Bedienoberfläche (für die Administration) sowie auf einer mobilen Applikation (kurz „App“) für den Außendienst der Kunden. Die Funktionen umfassen u.a. Werkzeuge zur Planung, Steuerung (Missions), Kommunikation (Videokonferenzen, Chat), Upload von Fotografien und Videos, Feedback-Optionen, Controlling-Möglichkeiten, Support-Funktionen und eLearning-Funktionen. Die volle Funktionsfähigkeit bedarf des Erwerbs eines Lizenzschlüssels im E-Shop der Celero Cloud GmbH.


2.2. Die im Rahmen von Celero One bereitgestellten Leistungen der Celero Cloud GmbH, werden den Kunden im Rahmen eines individuellen Vertragsschlusses oder im Rahmen von Leistungs- und Funktionsübersichten zugänglich gemacht (nachfolgend bezeichnet als „vertragliche“ oder „vertragsgemäße“ Leistungen und Pflichten). Dasselbe gilt für die, für die Nutzung von Celero One sowie die Leistungen der Celero Cloud GmbH anfallenden Gebühren.


2.3. Celero One wird fortlaufend entwickelt und an die Bedürfnisse des Marktes und der Kunden ausgerichtet. Die Celero Cloud GmbH behält sich daher Erweiterungen, Änderungen und Anpassungen der Leistungen und Funktionen von Celero One vor, ohne dass dies einen Mangel von Celero One darstellt, sofern diese den Kunden zumutbar sind und ihnen keine laufenden vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.


2.4. Celero Cloud GmbH behält sich ferner vor, Beschreibungen, Bezeichnungen und sonstige Inhalte von Celero One zu ändern oder zu ergänzen. Zum Beispiel, um Kunden zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.


2.5. Eine individuelle Einweisung der Kunden und ihrer Mitarbeiter in die Nutzung von Celero One, die über die den Kunden bereitgestellten Dokumentationen sowie Informations- und Hilfsmittel hinausgehen ist nur dann ein Teil der Leistungspflicht der Celero Cloud GmbH, wenn sie mit den Kunden ausdrücklich vereinbart wurde (z.B. als Workshops, Schulungen, etc.).


2.6. Die Kunden sind zur Mitwirkung verpflichtet, um der Celero Cloud GmbH die Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu ermöglichen. Die Kosten für die Mitwirkung tragen die Kunden. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere die Mitwirkung bei Service- und Gewährleistungsanfragen, die a) die Benennung und Aktualisierung von Informationen über einen Ansprechpartner für Projekte einschließlich der Kontaktmöglichkeiten und b) die Einrichtung eines Benutzers bei Celero One mit Systemadministrationsrechten für die Dauer des Projektes sowie die Mitteilung der Zugangsdaten.


3.     Vertragsschluss, Vollmacht und Ansprechpartner

3.1. Der Vertragsschluss über die Nutzung von Celero One kommt mit der Registrierung bei Celero One oder einer individuellen Vereinbarung mit der Celero Cloud GmbH zustande.


3.2. Die Celero Cloud GmbH wählt die Kunden nach eigenem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss.


3.3. Die Kunden erteilen Celero Cloud GmbH eine Vollmacht, in deren Namen zu handeln, sofern dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist (z.B. bei der Integration von Schnittstellen oder der Software von Drittanbietern).


3.4. Beide Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass zu üblichen Geschäftszeiten immer ein kompetenter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung steht.


4.     Lizenzerteilung, Nutzungsvorgaben und -beschränkungen

4.1. Kunden erhalten das einfache Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von Celero One für das eigene Unternehmen, bzw. die eigene Organisation, einschließlich der Außendienstmitarbeiter.


4.2. Es ist Kunden untersagt, Celero One, ganz oder in Teilen oder von Celero One erzeugte Daten, Berichte oder andere Informationen unabhängig vom damit verfolgten Zweck weiterzuverkaufen oder sonst zu vertreiben, es sei denn, dies wurde ihnen im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit der Celero Cloud GmbH gestattet. Kunden sind nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Nutzung von Celero One gegenüber Dritten einzuräumen.


4.3. Kunden dürfen Celero One nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken, Schnittstellen und Software- sowie Datenzugriffsmöglichkeiten nutzen. Kunden sind nicht berechtigt, die Programmierung oder Gestaltung von Celero One selbst oder durch Einschaltung Dritter, anders als im Wege der von der Celero Cloud GmbH bereitgestellten Möglichkeiten zu bearbeiten. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität von Celero One zu beeinträchtigen. Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung von Celero One zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. durch Software der Kunden, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). Die Celero Cloud GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung von Celero One gegenüber den Kunden bei Verstoß unter Berücksichtigung der Intensität des Verstoßes und vertragsgemäßen Interessen der Kunden im angemessenen Umfang einzuschränken.


4.4. Den Kunden obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zu von Celero One größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahmen zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Zugangsdaten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Kunden sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, sofern sie nicht darlegen und nachweisen können, dass diese nicht auf ihrem Verschulden basierten.


4.5. Beide Vertragsparteien und/oder ggf. die Subunternehmer behalten alle Inhaber- sowie Eigentumsrechte an ihren Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Domainnamen sowie die Celero Cloud GmbH insbesondere im Hinblick auf Celero One, inklusive dem Programmcode und den Inhalten (nachfolgend „Schutzrechte“), die mit Celero One verbunden sind oder im Rahmen der Nutzung Celero One angezeigt oder sonst verwendet werden. Es ist den Kunden untersagt, die Schutzrechte ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber anders, als zu den im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Zwecken zu verwenden.


5.     Einräumung von Nutzungsrechten durch Kunden

5.1. Die Kunden räumen der Celero Cloud GmbH Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, die für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen durch die Celero Cloud GmbH notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere die Rechte zur Verarbeitung der im Rahmen der Nutzung von Celero One durch den Kunden, einschließlich seiner Außendienstmitarbeiter oder Dritten hochgeladenen, aufgenommenen, übertragenen oder sonst eingesetzten Inhalte. Die Celero Cloud GmbH nimmt diese Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben wahr.


5.2. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf oder Kündigung durch die Kunden. Diese AGB schränken die Inhaberschaft und die Kontrollrechte der Kunden über ihre Rechte des geistigen Eigentums nicht ein.


6.     Verantwortlichkeit für die Nutzung und Inhalte

6.1. Die Leistungen von der Celero Cloud GmbH beschränken sich auf die Zurverfügungstellung von Celero One sowie damit verbundene Inhalte und Funktionen. Darüber hinaus ist Celero Cloud GmbH an den Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden, deren Außendienstmitarbeitern, Geschäftspartnern, Endkunden oder sonstigen Dritten nicht beteiligt und ist für die aus diesen Rechtsbeziehungen entstehenden Pflichten, vorbehaltlich eines eigenverantwortlichen Beitrags- oder sonstiger Haftungsabreden, nicht verantwortlich.


6.2. Die Kunden sind für die eigene Nutzung von Celero One verantwortlich und stellen sicher, dass die Nutzung von Celero One im Einklang mit geltendem Recht erfolgt, nicht gegen Rechte Dritter (zum Beispiel Urheber- oder Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verstößt und etwaige gesetzliche Pflichtinformationen erfüllt werden. Die Kunden sind insbesondere für ihre Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter, denen Celero One zur Nutzung bereitgestellt wird, verantwortlich und unterrichten sie über die vertraglichen und gesetzlichen Grenzen der zulässigen Nutzung von Celero One.


6.3. Die Celero Cloud GmbH behält sich vor, die Nutzung von Celero One durch die Kunden unter Berücksichtigung der Intensität des Verstoßes und vertragsgemäßen Interessen der Kunden im angemessenen Umfang einzuschränken, falls konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass deren Nutzung oder Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Celero Cloud GmbH ist jedoch nicht verpflichtet die Art der Nutzung oder die Inhalte der Kunden vorab zu überprüfen.


6.4. Die Celero Cloud GmbH macht sich die von den Kunden im Rahmen von Celero One hochgeladenen, eingegebenen, kommunizierten oder sonst bereitgestellten Inhalte nicht zu Eigen.


7.     Verletzung von Pflichten und Freistellung

7.1. Die Celero Cloud GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die, den Kunden obliegenden Pflichten aus dem Gesetz oder diesen AGB, den Zugang der Kunden zu Celero One einzuschränken oder zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die Celero Cloud GmbH die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen (insbesondere die Verletzung der Pflichten aus Ziffern 4.2, 4.3 und 6.2 dieser AGB), weil Rechte und Interessen von der Celero Cloud GmbH, Dritter oder der Kunden gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen). Die Intensität des Verstoßes und die vertragsgemäßen Interessen der Kunden werden im angemessenen Umfang berücksichtigt.


7.2. Die Kunden verpflichten sich, die Celero Cloud GmbH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, wenn diese gegen die Celero Cloud GmbH aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst sämtliche Kosten, die Celero Cloud GmbH zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die die Celero Cloud GmbH zur Zeit der Vornahme nach objektiven Gesichtspunkten für erforderlich halten durfte.


7.3. Die Kunden sind verpflichtet, die Celero Cloud GmbH über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen.


7.4. Gesetzliche Ansprüche der Celero Cloud GmbH gegen die Kunden (insbesondere Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) werden durch die vorgenannten Bestimmungen zur Pflichtverletzung nicht berührt.


7.5. In Fällen, in denen ein Verstoß wesentlich ist, ist die Celero Cloud GmbH je nach Grad der Verfehlung berechtigt, die weitere Zusammenarbeit mit Kunden zu beenden und deren Zugang zu Celero One zu sperren und eine erneute Anmeldung zu verbieten.


8.     Zahlungspflichtige Nutzung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

8.1. Der Zahlungszeitraum und die Höhe der Vergütung richten sich, ebenso wie die Zahlungsweise nach den, den Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisen und Gebühren.


8.2. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ist bei Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen worden sind, eine angemessene Gebührenanpassung nur nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn die Celero Cloud GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung bei den Kunden keine außerordentliche Kündigung der Kunden zugeht. Die Celero Cloud GmbH wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.


8.3. Etwaige von diesem Vertrag nicht umfasste, von Kunden gesondert bei der Celero Cloud GmbH beauftragte Leistungen, werden von der Celero Cloud GmbH auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen allgemeinen Stundensätze der Celero Cloud GmbH nach entstandenem Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz beträgt, sofern nicht anders vereinbart, netto 250,00 Euro.


8.4. Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, exklusive, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer.


8.5. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen nach zwei Wochen fällig.


8.6. Rechnungen und Mahnungen dürfen auf elektronischem Wege übermittelt oder bereitgestellt werden.


8.7. Die Kunden können Rechnungen mittels der von Celero Cloud GmbH angebotenen Zahlungsverfahren begleichen.


8.8. Geraten Kunden mit Zahlungen in Verzug, so hat die Celero Cloud GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber den Kunden zu verweigern und den Zugang zu Celero One, bzw. der Nutzung von Celero One einzuschränken, bis der Verzug beseitigt ist. Die Celero Cloud GmbH wird den Kunden in diesen Fällen die Einschränkung mit einer regelmäßig sieben Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs vorab informieren. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Celero Cloud GmbH wegen Zahlungsverzugs der Kunden bleiben unberührt. Die Einschränkung darf nicht erfolgen, wenn sie für die Kunden unter Berücksichtigung des Außenstandes und der vertragsgemäßen Interessen der Kunden nicht zuzumuten oder sonst unangemessen ist. Der Vergütungsanspruch der Celero Cloud GmbH bleibt von der Einschränkung unberührt. Der Zugang zu Celero One wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Einschränkung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die Celero Cloud GmbH ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber den Kunden hat.


8.9. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Kunden falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren betragen pauschal 20,00 Euro zuzüglich des gesetzlichen Verzugsschadens.


8.10. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.


9.     Laufzeit und Kündigung

9.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von jeweils einem Monat Laufzeit, mit der Möglichkeit den Vertrag jederzeit vor Ablauf kündigen oder alternativ einem Jahr, mit der Möglichkeit den Vertrag jederzeit vor Ablauf zu kündigen. Sofern keine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist vereinbart wurden, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und kann jederzeit gekündigt werden. Sofern keine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist vereinbart wurde, beträgt diese ein Jahr und kann jederzeit gekündigt werden. Die Kunden sind verantwortlich, ihre Inhalte und Daten vor Ablauf der Vertragszeit zu sichern. Die Celero Cloud GmbH ist, vorbehaltlich gesetzlicher oder anderer vertraglicher Verpflichtungen, nicht verpflichtet, die Inhalte und Daten des Kunden über die Vertragszeit hinaus aufzubewahren.


9.2. Die Kündigung wird mit dem Kalendertag wirksam, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt.


9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und liegt insbesondere vor bei

a. Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieser AGB (insbesondere die
Ziffern 4.2, 4.3 und 6.2);

b. Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunden;
c. mehrheitliche Stimmrechtsveränderung in der Gesellschaft der Kunden.


9.4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt grundsätzlich eine vorhergehende schriftliche Mahnung der anderen Vertragspartei mit angemessener Fristsetzung voraus, es sein denn, der anderen Vertragspartei ist es nicht zuzumuten, an dem Vertrag festzuhalten.


9.5. Nach dem Vertragsende wird das Benutzerkonto des Kunden deaktiviert und die mit dem Benutzerkonto verbundenen Daten werden für einen Zeitraum von 90 Tagen gespeichert ("Reaktivierungszeitraum"). Während des Reaktivierungszeitraums kann sich der Kunde weiterhin in seinem Benutzerkonto einloggen und das Benutzerkonto durch Erwerb einer neuen Lizenz reaktivieren. Nach Ablauf des Reaktivierungszeitraum werden die Daten des Kunden gelöscht, eine darüberhinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Kunden haben das Recht, die endgültige Löschung ihrer Daten auch vor Ablauf des Reaktivierungszeitraum zu fordern.


10.  Gewährleistung

10.1. Die Kunden werden auftretende Mängel unverzüglich der Celero Cloud GmbH mitteilen. Hierzu gehört es insbesondere, Celero Cloud GmbH schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Mangels geeignet sind.


10.2. Die Kunden sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass dieses in allen Anwendungen und Kombinationen stets fehlerfrei arbeitet. Vor diesem Hintergrund gewährleistet die Celero Cloud GmbH eine Erreichbarkeit von Celero One von 98% im Jahresmittel. Die Erreichbarkeit gilt nicht als beeinträchtigt, wenn sie nicht auf Mängel von Celero One beruht oder die Celero Cloud GmbH für die Einschränkungen nicht verantwortlich ist.


10.3. Nicht als Mängel zählen Einschränkungen oder Ausfälle von Celero One und Programmdaten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Celero Cloud GmbH liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, technische Störungen bei den Kunden, höhere Gewalt, etc.).


10.4. Kunden stellen sicher, dass ihrerseits die von der Celero Cloud GmbH mitgeteilten technischen Voraussetzungen der Nutzung von Celero One gegeben sind.


10.5. Die Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von den Kunden erkannt wurden oder falls Kunden diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24 h gemeldet haben, wird ausgeschlossen.


10.6. Ist die Sicherheit der Kunden oder der Infrastruktur von Celero One akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf die Celero Cloud GmbH den Zugang zu von Celero One sowie den Umfang seiner Funktionen je nach Erfordernis und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Kunden vorübergehend beschränken.


10.7. Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar.


10.8. Sofern die Celero Cloud GmbH den Kunden rechtliche Informationsvorlagen (z.B. Ergänzungen für die Datenschutzerklärung der Kunden) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei nicht um Rechtsberatung, sondern um Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von den Kunden individuell zu überprüfen sind.


10.9. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Im Übrigen verjähren die Ansprüche wegen Schlechtleistung, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Regelungen, innerhalb von 6 Monaten. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.


10.10. Die Celero Cloud GmbH gibt keine Gewähr für konkrete Erfolge, Umsätze oder sonstige Zielvereinbarungen, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.


10.11. Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung gelten ferner nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB zur Haftung (Ziffer 12).


11.  Schnittstellen

11.1. Soweit die Celero Cloud GmbH Schnittstellen bereitstellt, mit denen die Kunden auf Celero One mit der Software von Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet die Celero Cloud GmbH die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit als die Funktionsfähigkeit im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Celero Cloud GmbH liegt.


11.2. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software oder deren durch die Celero Cloud GmbH nicht beeinflussbaren Änderungen des Drittanbietern liegen.


11.3. Dieselben Einschränkungen gelten, wenn Kunden die Software von Drittanbietern über deren Schnittstellen mit Celero One verknüpfen.

  

12.  Haftung

12.1. Die Celero Cloud GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Haftungsbestimmungen sowie im Fall von telekommunikationsrechtlichen Leistungen zusätzlich speziell nach Maßgabe der Ziffer 13 dieser AGB.


12.2. Die Celero Cloud GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Celero Cloud GmbH selbst oder durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten der Celero Cloud GmbH verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 12.5 dieser AGB aufgeführten Regelungen für Fahrlässigkeit.


12.3. Die Celero Cloud GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Celero Cloud GmbH sowie die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Celero Cloud GmbH.


12.4. Die Celero Cloud GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.


12.5. Die Celero Cloud GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die Celero Cloud GmbH selbst sowie durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Celero Cloud GmbH. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die Kunden vertrauen dürfen.


12.6. Sofern die Haftung der Celero Cloud GmbH nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist (nachfolgend bezeichnet als „typischer Schaden“). Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt, außer wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet die Celero Cloud GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.


12.7. Die Celero Cloud GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die Celero Cloud GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.


13.  Telekommunikationsrechtliche Haftungsregelungen

13.1. Die Celero Cloud GmbH haftet für Vermögensschäden oder Entschädigungen, die von der Celero Cloud GmbH aufgrund einer nicht vorsätzlichen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gegenüber Endnutzern verursacht werden, nach Maßgabe des § 70 TKG.


13.2. Soweit die Celero Cloud GmbH wegen desselben schadensverursachenden Ereignisses gegenüber Endnutzern gemäß § 70 TKG für Vermögensschäden wegen fahrlässiger oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unmittelbar haftet oder Ansprüche der Endnutzer direkt begleicht, verringern sich die Ersatzansprüche des Kunden gegen die Celero Cloud GmbH um den Betrag, den die Celero Cloud GmbH zum Ersatz der Vermögensschäden dieser Endnutzer aufwenden muss.


13.3. Im Übrigen haftet die Celero Cloud GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der Celero Cloud GmbH oder etwaiger Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Celero Cloud GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.


13.4. Die Haftung der Celero Cloud GmbH gem. Abs. 3 bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens – maximal € 12.500,00 pro schadensverursachendes Ereignis. Besteht die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht der Celero Cloud GmbH wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren anspruchsberechtigten Endnutzern auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens aus Verzug.


13.5. Sollte es zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Partei aufgrund eines Umstandes, der in den Verantwortungsbereich der anderen Partei fällt, kommen, so stellt die verantwortliche Partei die andere Partei von sämtlichen diesbezüglich von Dritten geltend gemachten Ansprüchen frei, sofern die in Anspruch genommene Partei die verantwortliche Partei unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert und ihr die Verhandlungs- und Verfahrensführung überlässt. Darüber hinaus ersetzt die verantwortliche Partei der anderen Partei sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen unmittelbaren Schäden und Aufwendungen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz der Kosten für eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch in Höhe der gesetzlichen Gebühren (z. B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).


13.6. Die Möglichkeit zur Regelung der Haftungshöhe gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung im Sinne des § 70 S. 5 TKG bleibt unberührt.


14.  Änderung der AGB

14.1. Die Celero Cloud GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht der Kunden zu der Celero Cloud GmbH beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen sowie den Kunden zumutbaren Gründen.


14.2. Im Fall von AGB-Änderungen, teilt die Celero Cloud GmbH den Kunden die geänderten AGB zumindest in Schriftform mit, so dass die Kunden mindestens vierzehn Tage vor der Umsetzung Zeit haben den Änderungen zu widersprechen. Widersprechen die Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Die Kunden werden auf ihr Widerspruchsrecht und dessen Folgen hingewiesen.


15.  Datenschutz und Verantwortlichkeit

15.1. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die in ihrem Geschäftsbetrieb stattfindende Datenverarbeitung den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und unterstützt die andere Vertragspartei im vereinbarten, gesetzlich festgelegten und sonst angemessenen Umfang bei der Erfüllung der im Zusammenhang mit der Nutzung von Celero One durch die Kunden entstehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.


15.2. Die Kunden verpflichten sich, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu schließen und Vereinbarungen zu treffen, die durch das Gesetz zum Schutz von personenbezogenen Daten und/oder Geschäftsgeheimnissen im Fall der Nutzung von Celero One vorgesehen sind. Hierbei stellt die Celero Cloud GmbH den Kunden die entsprechenden Vertragstexte. Eigene Vertragsvorlagen der Kunden können nur gegen eine angemessene Prüfungsgebühr berücksichtigt werden.


  1. 16.  Vertraulichkeit, Schutzrechte und Geheimnisschutz

  1. 16.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die
    ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.


  2. 16.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.


16.3. Insbesondere gelten die folgenden Angelegenheiten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst: Kundenlisten, Vertragspartner und Vertragsinterna, Umsatzzahlen, Preislisten, Preisgestaltung und Rabattabsprachen, Geschäftsbilanzen, Technisches Knowhow und Softwareentwicklungen (insbesondere im Hinblick auf Celero One bezogen), Kreditwürdigkeit, Personalangelegenheiten, Produktions- und Entwicklungsverfahren, Marketingverfahren und geplante Marketingmaßnahmen.


16.4. Ein „Reverse Engineering“, d.h. das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Celero One sowie Hard- und Software der Celero Cloud GmbH, ist ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht zulässig.


16.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.


16.6. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.


16.7. Sowohl die Kunden als auch die Celero Cloud GmbH dürfen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, auf die Nutzung von Celero One durch die Kunden hinweisen. Darüber hinaus werden öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.


17.  Wettbewerbsklausel

Die Vertragsparteien sind berechtigt, Verträge gleicher oder anderer Art mit Wettbewerbern der jeweiligen Vertragspartei abzuschließen, sofern dem keine vertrauensrechtlichen, gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen und geschäftsgeheimnisrechtlichen Belange entgegenstehen und der Zweck dieses Vertrages nicht gefährdet wird.


18.  Gerichtsstand, anwendbares Recht, Form und Schlussbestimmungen

18.1. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Celero Cloud GmbH hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der Kunden ausdrücklich anerkannt. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen der Kunden stellt keine Anerkennung dar.


18.2. Unter Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit einem erkennbaren Absender und Empfänger zu verstehen (z.B. Fax oder E-Mail mit erkennbarem Absender). Erklärungen, die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sind ebenfalls wirksam. Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind nicht wirksam.


18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


18.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Celero Cloud GmbH, sofern die Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen Gerichtsstand im Inland haben. Gleichwohl ist die Celero Cloud GmbH auch berechtigt, am Sitz der Kunden zu klagen.


18.5. Die Kunden dürfen Ansprüche aus dem auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüche gegenüber der Celero Cloud GmbH nur nach Zustimmung der Celero Cloud GmbH auf Dritte übertragen.


18.6. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden, lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger vertraglicher Lücken.

 

 

Stand 10.10.2022